Rechtsanwalt H.-P. Wagner – Hamburg

Kosten

Zu

Anwälte sind teuer - so die landläufige Meinung. Nicht ganz zu Unrecht. Die Gebühren eines Rechtsanwaltes sind seit dem 01.07.2004 in der RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, durch den Gesetzgeber festgelegt. Jede Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt rechnet somit nach denselben gesetzlichen Vorschriften ab.

Entscheidend für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren ist der erteilte Auftrag, das Rechtsgebiet, die jeweilige gerichtliche Instanz und die Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Zwei kurze Beispiele zur Erläuterung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Soll im Zivilrecht eine Forderung über € 2.500,00 außergerichtlich geltend gemacht werden, fällt eine sog. Geschäftsgebühr von idR € 209,30 netto nebst Auslagenpauschale (€ 20,00) und 19% Mehrwertsteuer an, gesamt also € 272,87. Sofern mit dem Gegner ein Vergleich zustande kommt, kommt noch eine Einigungsgebühr, in diesem Fall in Höhe von € 287,39 brutto hinzu

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zivilrecht in der 1. Instanz (Amtsgericht) sind die Kosten höher. IdR fällt eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr an; bei einem Streit in Höhe von € 2.500,00 fallen Kosten für einen Rechtsanwalt mindestens in Höhe von € 502,78  brutto an, weitere Gebühren können hinzukommen (zB. Vergleich). Hinzu kommen die Gerichtskosten, bei diesem Beispiel € 243,00. Sofern der Anwalt in derselben Angelegenheit auch bereits außergerichtlich tätig war, kommt noch eine anteilige Geschäftsgebühr und die Auslagenpauschale hinzu, in diesem Falle weitere € 148,33 brutto.

Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten seines Rechtsanwaltes, im Falle des gerichtlichen Obsiegens muss der Gegner diese Kosten erstatten.

Im Arbeitsrecht muß in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre Kosten selbst tragen, unabhängig davon, wie der Prozeß ausgeht.

In manchen Fällen ist es angebracht, statt der gesetzlichen Gebühren eine Honorarvereinbarung, sei es pauschal oder nach Zeit, zu vereinbaren.
Selbstverständlich werden die möglicherweise entstehenden Kosten bei Mandatsannahme erläutert.


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